Fa. Gritta Schulz
- Agentur für Ferienwohnungen und Privatzimmer - Belforter Str. 20
10405 Berlin Telefon: +49-30-44048108 Fax: +49-30-44048109
Oben genannte
Firma wird im folgenden Zimmervermittlung genannt.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Tätigkeit
Gegendstand
unserer Tätigkeit ist die Vermittlung von Ferienwohnungen und Zimmer in Berlin,
Frankfurt, Hamburg, München, Leipzig, Düsseldorf, Stuttgart und Köln.
Es werden im Namen der Vermieter oder deren bevollmächtigter Vertreter Übernachtungsleistungen
vermittelt. Es werden keine eigenen Leistungen, sondern sie vermittelt diese im
Namen der Vermieter oder deren bevollmächtigter Vertreter. Der Gastgeber
erbringt die vermittelte Leistung eigenverantwortlich und haften für die
vertragsgemäße Erbringung der gebuchten Leistung.
Ein
Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Gast
zustande. Die Zimmervermittlung ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§
651a ff. BGB.
Haftung
Die Zimmervermittlung
haftet ausschließlich für die Ordnungsmäßigkeit der Vermittlungsleistung.
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, eine
Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Eine Haftung für
Störungen auf Grund höherer Gewalt oder von Übermittlungsstörungen
im Kommunikationsnetz besteht nicht. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung
gegenüber der Zimmervermittlung für durch Gäste verursachte Schäden.
Diese müssen dem Vermieter direkt durch den Gast ersetzt werden.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag: 1. Der
Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt
und von der Zimmervermittlung schriftlich (in der Regel per Email) bestätigt
wurde. Die Schriftliche Bestätigung geht in der Regel mit der Bitte um
eine Anzahlung an die Zimmervermittlung von (25-50 %) einher. Bei kurzfristigen
Buchungen erfolgt die Zahlung direkt bei Anreise an den Gastgeber. Hier geht die
Buchungsbestätigung mit der Übersendung der Adresse des Gastgebers einher.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Objekt für
den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Gast ist verpflichtet,
den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten. 3. Der
Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung
den gesetzlichen Schadenersatz gegenüber dem Gastgeber zu leisten. Der Schadensersatz
liegt im Allgemeinen bei der vollen Buchungsumme abzüglich der Einsparungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen 10
%, Übernachtungen/Frühstück 20 % Halbpension 30 %, Vollpension
40 %. 4. Der Gastgeber ist verpflichtet, das nicht in Anspruch, genommene
Quartier der Zimmervermittlung sofort freizumelden, um dieses nach Möglichkeit
anderweitig zu belegen, damit der vom Gast zu zahlende Schadenersatz gemindert
wird. 5. Unstimmigkeiten, die durch einen Gastaufnahmevertrag zwischen Gast
und Gastgeber entstehen, sind grundsätzlich auch zwischen Gast und Gastgeber
zu regeln. Wir bitten trotzdem die Zimmervermittlung bei Problemen zu informieren.
6. Die angegebenen Zimmerpreise sind Endpreise. Die Endreinigung wird -
sofern auf der Webseite angegeben vom Gastgeber separat in Rechnung gestellt.
7. Für die Richtigkeit der von den Gastgebern gemachten Angaben
über Preise, Ausstattung der Quartiere usw. haftet die Zimmervermittlung
nicht. 8. Der Gerichtsstand bezüglich der Vermittlungstätigkeit
ist Berlin. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge. Vielmehr
sind die Vereinbarungen gegebenenfalls ihrem Sinne nach zur Anwendung zu bringen. Ein
Tipp für Sie: Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss
einer Rücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus wichtigen Gründen,
z.B. wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen bzw.
später beenden müssen, dann schützt Sie die Rücktrittsversicherung
vor den finanziellen Folgen: - Bei Stornierung einer gebuchten Reise
bzw. Ferienwohnung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt.
-
Bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise werden die zusätzlichen
Rückreisekosten ersetzt, soweit An- und Abreise im versicherten Arrangement
enthalten sind.
- Bei Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für
nicht beanspruchte Reiseleistungen ersetzt.
Berlin, Stand 01.12.06 |