City Tax, Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Übernachtungssteuer, Matratzen Maut, Green City Tax, Tourismustaxe, Beherbergungssteuer, ÜbernachtungsabgabeDie neue Steuer hat viele Namen und trauchte auf, nachdem die Mehrwertsteuer für Beherbergungsstätten von 19% auf 7 % gesenkt wurde. Der Bundesverband der DEHOGA informiert bundesweit über die Steuer mit einer bundesweiten Übersicht wo die Bettensteuer erhoben wird, wo sie abgelehnt bzw. abgeschafft wurde, wo sie ausgesetzt wird, gerichtlich aufgehoben und die Bettensteuer in Diskussion ist: http://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/ Einige Beispiele für die neue Berlin 5 % ab 01.01.14: FAQ zur Übernachtungsteuer (City Tax) https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.57911.php Kostenpfichtige Stornierungen sind nicht steuerpflichtig. Freiburg 5 % ab 01.01.14:Beschluss zur Übernachtungssteuer https://freiburg.more-rubin1.de/beschluesse_details.php Beispiele für berufliche Veranlassungen lt. FAQ: Ein/e Monteur/in bekommt von seinem Arbeitgeber einen mehrtätigen Auftrag in Freiburg. - Ein/e Geschäftsmann/-frau ist zu einer Fortbildung oder einem Bewerbungsgespräch in der Stadt. - Ein/e Student/in absolviert im Rahmen seines Studiums ein Praktikum (Pflichtveranstaltung). - Ein/e Student/in ist in Freiburg auf Wohnungssuche und muss übergangsweise eine Ferienwohnung mieten. - Ein/e Meisterschüler/in kommt zu einem Symposium nach Freiburg (Weiterbildung). - Teilnahme an Klassenfahrten sowohl für SchülerInnen (unabhängig vom Alter) als auch für betreuende LehrerInnen. - Teilnahme an Prüfungen und vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitten (z.B. Praktika, Symposien, Berufsschul-Blockunterricht). - Doktoranden, die sich zur Recherche für ihre Doktorarbeit in Freiburg aufhalten. Köln 5 % ab 01.01.13 (01.10.-31.12.12 wurde für ungültig erklärt), ab 01.12.14 verschärft:FAQ zur Kulturförderabgabe http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/steuern-gebuehren/haeufig-gestellte-fragen-zur-kulturfoerderabgabe/ Hamburg etwa 2 % ab 01.01.13:Kultur- und Tourismustaxe http://www.hamburg.de/fb/nav-steuern-2013/3742264/kttg2013.htm Unter berufliche Veranlassungen könen auch Übernachtungen für entgeltliche nebenberufliche Tätigkeiten fallen, etwa bei Dozenten oder Aufsichtsratsmitgliedern, wenn sie ohne die Übernachtung nicht in Hamburg tätig sein könnten. Auch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen bzw. Fachmessen kann nicht steuerbar sein. Bitte im Zweifel immer selbst recherchieren. Wir übernehmen keine Verantwortung oder Gewähr für die Richtigkeit bzw. Aktualität der Darstellungen.
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