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Fa. Gritta Sens
- Agentur für Ferienwohnungen und Privatzimmer -
Belforter Str. 20
10405 Berlin
Deutschland

Telefon: +49-30-44048108
Fax: +49-30-44048109

Oben genannte Firma wird im folgenden Zimmervermittlung genannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Gegenstand der Tätigkeit

Gegendstand unserer Tätigkeit ist die Vermittlung von Ferienwohnungen und Zimmern in Berlin mit Umland, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, München, Leipzig, Düsseldorf, Stuttgart und Köln. Es werden im Namen der Vermieter oder deren bevollmächtigter Vertreter Übernachtungsleistungen vermittelt. Die Zimmervermittlung erbringt keine eigenen Leistungen, sondern vermittelt diese im Namen der Vermieter oder deren bevollmächtigter Vertreter. Der Gastgeber erbringt die vermittelte Leistung eigenverantwortlich und haften für die vertragsgemäße Erbringung der gebuchten Leistung.

Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande. Die Zimmervermittlung ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

Haftung

Die Zimmervermittlung haftet ausschließlich für die Ordnungsmäßigkeit der Vermittlungsleistung. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Störungen auf Grund höherer Gewalt oder von Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz besteht nicht. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung gegenüber der Zimmervermittlung für durch Gäste verursachte Schäden. Diese müssen dem Vermieter direkt durch den Gast ersetzt werden.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und von der Zimmervermittlung schriftlich (in der Regel per Email) bestätigt wurde. Die Schriftliche Bestätigung geht in der Regel mit der Bitte um eine Anzahlung an die Zimmervermittlung von (25-50 %) einher. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung direkt bei Anreise an den Gastgeber. Hier geht die Buchungsbestätigung mit der Übersendung der Adresse des Gastgebers einher.

2. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Objekt für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis spätestens bei Anreise für die Vertragsdauer zu entrichten.

3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den gesetzlichen Schadenersatz gegenüber dem Gastgeber zu leisten. Der Schadensersatz liegt im Allgemeinen bei der vollen Buchungsumme abzüglich der Einsparungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen 10 %, Übernachtungen/Frühstück 20 % Halbpension 30 %, Vollpension 40 %.

4. Der Gastgeber ist verpflichtet, die nicht in Anspruch, genommene Unterkunft der Zimmervermittlung sofort freizumelden, um dieses nach Möglichkeit anderweitig zu belegen, damit der vom Gast zu zahlende Schadenersatz gemindert wird.

5. Unstimmigkeiten, die durch einen Gastaufnahmevertrag zwischen Gast und Gastgeber entstehen, sind grundsätzlich auch zwischen Gast und Gastgeber zu regeln. Wir bitten trotzdem die Zimmervermittlung bei Problemen zu informieren.

6. Die angegebenen Zimmerpreise sind Endpreise. Die Endreinigung wird - sofern auf der Webseite angegeben vom Gastgeber separat in Rechnung gestellt.

7. Für die Richtigkeit der von den Gastgebern gemachten Angaben über Preise, Ausstattung der Quartiere usw. haftet die Zimmervermittlung nicht.

8. Der Gerichtsstand bezüglich der Vermittlungstätigkeit ist Berlin.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge. Vielmehr sind die Vereinbarungen gegebenenfalls ihrem Sinne nach zur Anwendung zu bringen.

Ein Tipp für Sie: Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Rücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können oder abbrechen bzw. später beenden müssen, dann schützt Sie die Rücktrittsversicherung vor den finanziellen Folgen:

  1. Bei Stornierung einer gebuchten Reise bzw. Ferienwohnung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt.
  2. Bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise werden die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt, soweit An- und Abreise im versicherten Arrangement enthalten sind.
  3. Bei Abbruch der Reise aus versichertem Grund werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte Reiseleistungen ersetzt.

Berlin, Stand 25.02.09

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